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Im Zusammenhang mit meinem Beitrag vom 24.02.2009
über die Pflicht des Geschäftsführers zur Einberufung der Gesellschafterversammlung gemäß § 49 Abs. 2 und 3 GmbHG, steht die Pflicht des
Geschäftsführers, wirtschaftliche Schwierigkeiten der Gesellschaft frühzeitig zu erkennen sowie ein Sanierungskonzept bei Anzeichen einer
Krise zu ers... mehr
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