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Wohl fast jeder Bauherr hat sich schon einmal die Frage gestellt, in wie weit der Archiekt bzw. Statiker haftet, wenn es zu Schäden oder
Baumägeln kommt, über deren Risiko der Bauherr im Vorfeld nicht aufgeklärt wurde. Auch im vorliegenden Fall ging es um dieses Thema der
Architekten- und Statikerhaftung.
Abbruch der Steilküste
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