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Sanierungskosten für selbst genutzte Wohngebäude dürfen als außergewöhnliche Belastung abgezogen werden; die Aufwendungen für die
Beseitigung von Baumängeln und gewöhnlichen Modernisierungs- bzw. Instandhaltungsmaßnahmen allerdings nicht.
Einkommensteuerermäßigung nach § 33 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes
Nach Antragstellung kommt es gemäß § 33 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes zu ein… mehr
